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Teilnahmebedingungen

Anmeldeverfahren und organisatorische Hinweise für Lehrgänge, Seminare und Veranstaltungen der DLRG Kyffhäuser e.V.

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der Vorraussetzungen (gemäß Ausschreibung und/oder Prüfungsordnung) gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang im Original mitzubringen und der Lehrgangsleitung zur Überprüfung vorzulegen. Sofern ein Teilnehmerbeitrag erhoben wird, hat dieser als Eingang registriert zu sein bzw. ist zu Lehrgangsbeginn zu entrichten. Kann ein Teilnehmer zu Lehrgangsbeginn nicht die notwendigen Voraussetzungen nachweisen, so kann dieser durch den Lehrgangsleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne dass der Teilnehmerbeitrag zurückerstattet wird.

 

2. Zusage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs über das online-Anmeldesystem berücksichtigt, für bezuschusste Teilnehmerplätze gelten ggf. Kontingente. Der Teilnehmer erhält nach der Buchung seines Lehrgangsplatzes über das online-Anmeldesystem eine E-Mail mit Bestätigungslink. Über diesen Link muss der Teilnehmer seine Daten überprüfen und seine Anmeldung verbindlich bestätigen. Es gelten nur vollständige und korrekte Anmeldungen gemäß Ausschreibung; unvollständige, fehlerhafte oder nicht bestätigte Anmeldungen gelten als nicht eingegangen.

Spätestens nach Meldeschluss werden die gebuchten Lehrgangsplätze durch die DLRG Kyffhäuser vergeben und bestätigt sein.

 

3. Lehrgangskosten

Genaue Kosten sind der Ausschreibung zu entnehmen, die Kosten für "Nicht-Mitglieder" oder "sonstige Teilnehmer" entsprechen den regulären Lehrgangskosten.

Bei einigen Lehrgängen wird die Teilnahme bezuschusst, bespielsweise für Mitglieder durch die DLRG Ortsgruppe Kyffhäuser. In solchen Fällen ist in der Ausschreibung nur noch der Eigenanteil angegeben, den der Teilnehmer selbst zu zahlen hat. Allerdings sind diese Bezuschussungen an entsprechende Voraussetzungen geknüpft (z.B. Mitgliedschaft und Erfüllung der Mitgliedsverpflichtungen oder erfolgreicher Abschluss). Sollte sich vor, während oder nach dem Kurs herausstellen, dass eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder waren, so wird der reguläre Teilnehmerbeitrag nachberechnet. Weiterhin werden Zuschüsse jeglicher Art nur gewährt, wenn der angemeldete Teilnehmer tatsächlich vollständig am Lehrgang teilnimmt. Andernfalls gelten die Stornobedingungen (s. 4. Rückgabe von Lehrgangsplätzen).

 

4. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Lehrgangsplätze können, wenn in der Ausschreibung keine abweichenden Stornobedingungen angegeben sind, bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn und ausschließlich online über den per E-Mail erhaltenen Link kostenfrei storniert werden.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet weder einen Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühren, noch automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

Rückgabe oder Stornierung sind bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, sofern die Ausschreibung keine abweichenden Stornofristen nennt, generell ohne Entstehung von Kosten möglich. Im Falle eines unentschuldigten Fehlens oder bei Abmeldung nach dieser Frist fallen Stornokosten an; die Stornokosten betragen die Höhe der Teilnehmergebühr für externe Teilnehmer (siehe Lehrgangskosten). Die Regelung für die Rückgabe oder Stornierung gilt auch für Teilnehmer der DLRG Kyffhäuser, von denen bei Teilnahme auf Grund der Bezuschussung eine geringere oder keine Lehrgangsgebühr erhoben würde. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer frei.

 

5. Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Lehrgänge abzusagen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet.

 

6. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn und der Veranstaltungsort werden in der Ausschreibung angegeben.

 

7. Fahrtkostenerstattung und Verpflegung

Sofern in der Ausschreibung keine abweichende Regelung getroffen wird, werden bei Seminaren/Lehrgängen der DLRG Kyffhäuser Teilnehmern keine Fahrtkosten erstattet, ferner gehen die Kosten für Verpflegung zu Lasten des Teilnehmers. Ausnahmen für Leiter, Referenten, Orga-Team und Hospitieren für diese greift die aktuelle Reisekostenverordnung 

 

8. Versicherung

Von Seiten der DLRG Kyffhäuser  besteht ausschließlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Thüringen im Gotha.

 

9. Datenverarbeitung

Die Daten der Teilnehmer werden in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der DLRG-Verbandsarbeit ist ausgeschlossen.

 

10. Film- und Fotoaufnahmen

Bei einigen Lehrgängen/Seminaren werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit ihrer Anmeldung stimmen die Teilnehmer der Nutzung dieses Bildmaterials zu Zwecken der Vereinskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu.

 

11. Corona-Zusatz

Den Teilnehmern ist bewusst, dass Rettungsschwimmen und Schwimmkurse eine Kontaktsportart sind und der Teilnehmer auch in engen körperlichen Kontakt mit Trainern und anderen Teilnehmern kommen kann.

Der Teilnehmer stimmt zu, dass die Anmeldedaten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern, zusätzlich zu den Lehrgangszwecken auch zur Kontaktdatenerfassung nach den jeweiligen Corona-Verordnungen genutzt werden dürfen. Das schließt auch die Weitergabe dieser Daten ein, z.B. an das Gesundheitsamt oder an den Betreiber des jeweiligen Veranstaltungsortes (beispielsweise Schwimmbadbetreiber).

Die Listen zur Corona-Kontaktverfolgung werden nach 4 Wochen gelöscht/vernichtet. Daten, die unabhängig von Corona zur Kursdokumentation, Abzeichen- und Lizenzregistrierung und ähnlichen Zwecken notwendig sind werden natürlich je nach Notwendigkeit entsprechend länger aufbewahrt.

 

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